Geschichte

Im Jahre 1934 hatte eine Handvoll Männer die geniale Idee, am Gurten und im Könizbergwald eine Erholungszone für die Agglomeration Bern einzurichten. So gelangten sie mit einem Gesuch an das Bernische Jagdinspektorat. Das Gesuch wurde im Jahre 1935 von den Behörden bewilligt.

Damit entstand der Bannbezirk rund um den Gurten und Könizbergwald. Das heisst, dass das Jagen in diesen Gebieten verboten ist!   Für jene Zeit war das ein Meilenstein.  

Name, Sitz und Zweck

Unter dem Namen ‘Verein Wildschutz Gurten Könizberg’ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Köniz. Der Verein bezweckt die Erhaltung und Förderung der im Interesse der Öffentlichkeit durch Regierungsratsbeschluss vom 28. April 1935 geschaffenen Jagdbannbezirke am Gurten und Könizberg.

Der Verein hat zu diesem Zweck für die Deckung des Wildschadens und für die Wildhut aufzukommen. Wildschäden werden durch den Verein jährlich pauschal vergütet.

Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus Einzel-, Kollektiv- und Ehrenmitgliedern. Die Mitgliedschaft kann erworben werden von natürlichen und juristischen Personen sowie von Vereinen, Verbänden, Gesellschaften oder sonstigen Personenvereinigungen.
Mitglieder, die sich um den Verein verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.